Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Lieferungen, die über die Website tech.sikmusic.de (nachfolgend „Anbieter“) zwischen dem Betreiber der Plattform und Ihnen als Kunden (nachfolgend „Kunde“, „Auftraggeber“ oder „Nutzer“) geschlossen werden.
(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher (§ 13 BGB) als auch an Unternehmer (§ 14 BGB).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungsgegenstand und Vertragsschluss

(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen und Werkleistungen im Bereich der Musik- und
Veranstaltungstechnik. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
• Live Guitar-Tech & Backline-Tech: Betreuung von Musikern und technischem Equipment vor,
während und nach Live-Auftritten, Tourneen oder Studioaufnahmen.
• Gitarrenservice (vor Ort und mobil): Wartung, Reparatur, Setup, Modifikationen, Hardware- und
Elektronik-Upgrades an Zupfinstrumenten.
(2) Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Anfrage) dar.
(3) Der Kunde kann über die bereitgestellten Kontaktwege (E-Mail, Kontaktformular, Telefon) eine
unverbindliche Anfrage stellen. Der Anbieter erstellt daraufhin ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der darin genannten Frist schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder mündlich/telefonisch annimmt.

§ 3 Besondere Bestimmungen für Live Guitar-Tech & Backline-Tech (Vor-Ort-Einsätze)

(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle für den Einsatz notwendigen Informationen (z. B. Zeitpläne, Technical Rider, Ansprechpartner vor Ort) rechtzeitig vorab zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitsplatz vor Ort den gesetzlichen
Arbeitsschutzbestimmungen entspricht und ein sicheres Arbeiten möglich ist.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, stellt der Kunde die für den Einsatz erforderliche grundlegende Infrastruktur (z. B. Stromversorgung, sichere Lager- und Arbeitsflächen) kostenfrei zur Verfügung.
(4) Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Spesen werden, sofern nicht im Angebot als Pauschale enthalten, gesondert nach Aufwand abgerechnet und im Angebot ausgewiesen.

§ 4 Besondere Bestimmungen für den Gitarrenservice (Wartung, Reparaturen,
Upgrades)

(1) Bei Reparaturen, Modifikationen sowie Hardware- und Elektronik-Upgrades handelt es sich in der Regel um Werkleistungen.
(2) Der Kunde übergibt oder sendet das Instrument auf eigene Kosten und Gefahr an den Anbieter.
(3) Stellt sich bei der Durchführung der Arbeiten heraus, dass zusätzlicher, nicht vorhersehbarer Aufwand oder Materialbedarf besteht (z. B. versteckte Mängel am Instrument), wird der Anbieter den Kunden vor der Weiterarbeit kontaktieren. Ein Mehraufwand von bis zu 15 % des vereinbarten Budgetrahmens gilt als vom Kunden vorab genehmigt, sofern dies zur fachgerechten Fertigstellung zwingend notwendig ist.
(4) Das Instrument wird erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Kunden ausgehändigt oder zurückgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Rückversand trägt der Kunde, es sei denn, es handelt sich um eine Nachbesserung im Rahmen der Mängelhaftung.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro (€). Da der Anbieter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ausgewiesen und nicht berechnet. Alle Preise sind Endpreise zzgl. eventuell anfallender Versand- oder Fahrtkosten.
(2) Die Vergütung erfolgt wahlweise per Überweisung, Barzahlung bei Übergabe oder über die auf der Website angebotenen Zahlungsdienstleister.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, bei größeren Aufträgen, Vor-Ort-Einsätzen (z. B. Tourneebegleitung) oder bei der Vorab-Beschaffung teurer Ersatzteile eine angemessene Anzahlung oder Vorkasse zu verlangen. Dies wird im jeweiligen Angebot vereinbart.
(4) Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

§ 5a Besondere Bestimmungen für den Verkauf und die Lieferung von
Ersatzteilen

(1) Bestellt der Kunde Ersatzteile beim Anbieter ohne gleichzeitigen Einbau- oder Wartungsauftrag, kommt der Kaufvertrag durch die Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter in Textform zustande.
(2) Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware (Ersatzteile, Hardware etc.) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum des Anbieters. Vor
Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters nicht zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Anfallende Versandkosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt und sind von diesem zu tragen.
(4) Mängelhaftung (Gewährleistung) bei Ersatzteilen:
• Für Verbraucher gelten bei Sachmängeln an neu gelieferten Ersatzteilen die gesetzlichen Vorschriften.
• Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für gelieferte Teile ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Rügepflichten nach § 377 HGB bleiben unberührt.
• Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein Dritter die Teile unsachgemäß einbaut, modifiziert oder beschädigt. Für Mängel, die durch fehlerhaften Selbsteinbau des Kunden entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

§ 6 Stornierung und Absage von Einsätzen (Live/Backline-Tech)

Tritt der Kunde von einem verbindlich gebuchten Vor-Ort-Einsatz (z. B. Festival, Konzert, Tour) zurück, ohne dass der Anbieter dies zu vertreten hat, stehen dem Anbieter folgende Stornogebühren zu, sofern kein Ersatzauftrag realisiert werden kann:
• Bis 30 Tage vor Einsatzbeginn: kostenfrei
• 29 bis 14 Tage vor Einsatzbeginn: 30 % des vereinbarten Honorars
• 13 bis 7 Tage vor Einsatzbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars
• Weniger als 7 Tage vor Einsatzbeginn: 80 % des vereinbarten Honorars
• Am Einsatztag oder bei Nichtabsage: 100 % des vereinbarten Honorars
Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Reise- oder Materialkosten sind in jedem Fall in voller Höhe vom Kunden zu erstatten.

§ 7 Gewährleistung (Mängelhaftung)

(1) Bei Dienstleistungen (z. B. reine Beratung oder Begleitung als Tech) besteht kein Anspruch auf einen bestimmten werkvertraglichen Erfolg. Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
(2) Bei Werkleistungen (z. B. Reparaturen, Upgrades, Umbauten) gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
• Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme.
• Der Kunde hat das Werk unverzüglich nach Übergabe auf Mängel zu untersuchen und dem Anbieter erkennbare Mängel innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.
(3) Keine Gewährleistung wird übernommen für Mängel, die auf fehlerhafte oder unvollständige Vorgaben des Kunden, unsachgemäße Behandlung nach Übergabe (z. B. extreme Luftfeuchtigkeit/Temperaturen bei Holzinstrumenten) oder normale Abnutzung (z. B. Verschleiß von Bünden, Saiten, Potis bei intensiver Nutzung) zurückzuführen sind.

§ 8 Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist beruhen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Für Beschädigungen an Instrumenten des Kunden während des Transports haftet der Anbieter nur, wenn der Transport durch den Anbieter selbst durchgeführt wurde und Verschulden vorliegt. Bei Versand per Post/Kurierdienst haftet das jeweilige Transportunternehmen im Rahmen seiner Bedingungen; der Anbieter tritt etwaige Ansprüche auf Verlangen an den Kunden ab.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (Vertragsschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie E-Mail oder Website) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die detaillierte Widerrufsbelehrung wird dem Kunden separat im Rahmen des Vertragsschlusses zur Verfügung gestellt.

§ 10 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.